In der Schweiz ist der Erhalt von Natur- und Landschaftswerten in der Bundesverfassung bestimmt. Die Kantone sind für den Vollzug der entsprechenden Gesetze zuständig. Das Bundesamt für Umwelt sorgt als Fachstelle des Bundes zusammen mit seinen Partnern dafür, dass Natur und Landschaft als Ganzes in ihrer Vielfalt und in Harmonie mit dem Menschen erhalten bleiben und gefördert werden. Dafür stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, dazu gehören unter anderem: Schutzgebiete, Pärke von nationaler Bedeutung, UNESCO Biosphärenreservate sowie UNESCO Weltnaturerbe. Als bisher jüngstes Instrument sind seit Dezember 2007 die Gesetzesgrundlagen zur Förderung von Errichtung und Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung in Kraft.
Die gesetzlichen Grundlagen – die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) und die Pärkeverordnung (PäV) – basieren auf einem breit abgestützten Anliegen aus den Regionen, den Prozess zur Realisierung von Pärken in der Schweiz zu unterstützen und zu fördern. Der Bund anerkennt nur Pärke, die auf regionalen Initiativen beruhen und von der lokalen Bevölkerung getragen werden. Die Kantone sollen die regionalen Initiativen unterstützen und begleiten.
Das Bundesamt für Umwelt verleiht den Pärken das Parklabel und kann sie mit globalen Finanzhilfen unterstützen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen: Hohe Qualität von Natur und Landschaft, geringe Beeinträchtigungen durch Bauten und Anlagen, langfristige Sicherung, professionelles Management und demokratische Legitimation. Kandidaten für das Parklabel erhalten während ihrer Errichtungsphase (Vorstufe) ein Kandidaturlabel und erste Finanzhilfen.
Es gibt drei Kategorien von Pärken von nationaler Bedeutung für verschiedene Bedürfnisse und Nutzungen.
Nationalpärke sind grössere Gebiete, die aus einer Kern- und einer Umgebungszone bestehen. In der Kernzone sind produktive Tätigkeiten und menschliche Aktivitäten stark eingeschränkt, um unberührte Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt zu bieten und die natürliche Entwicklung der Landschaft zu gewährleisten. Die Umgebungszone ist Lebens- und Wirtschaftsraum der ansässigen Bevölkerung. Nationalpärke dienen auch der Erholung und Umweltbildung sowie der wissenschaftlichen Forschung.
Regionale Naturpärke sind grössere und teilweise besiedelte ländliche Gebiete, die sich durch hohe Natur- und Landschaftswerte auszeichnen. Sie fördern die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, die Erhaltung, Pflege und Aufwertung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie die Erhaltung eines harmonischen ländlichen Raums mit landschaftstypischer Besiedelung.
Naturerlebnispärke sind Gebiete in einer dicht besiedelten Region. Sie bieten der Tier- und Pflanzenwelt intakte Lebensräume und verbessern die Lebensqualität der städtischen Bevölkerung. Naturerlebnispärke sind in zwei Zonen gegliedert: In der Kernzone ist die Zugänglichkeit für die Allgemeinheit geregelt; die Übergangszone dient der Erhaltung der Natur- und Landschaftswerte, Naturerlebnissen und der Umweltbildung.
Die Pärke von nationaler Bedeutung sind im Verein Netzwerk Schweizer Pärke zusammengeschlossen (www.paerke.ch)
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Quelle: BAFU