Der Gebietsschutz in der Tschechischen Republik ist in dem Natur- und Landschaftsschutzgesetz Nr. 114/1992 verankert. Das Gesetz vorstellt zwei Formen geschützter Gebiete: großflächige (Nationalparks und Landscahftsschutzgebiete) und kleinflächige Gebiete (nationales Naturschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturdenkmaler).
Nationalparks sind großflächige Gebiete, die im nationalen oder internationalen Maßstab besondere Eigenschaften aufweisen. Große Teile der Nationalparks sind naturnahe oder durch menschliche Tätigkeit wenig beeinflusste Ökosysteme, in denen sich Pflanzen, Tiere und unbelebte Natur von großer wissenschaftlicher und erzieherischer Bedeutung befinden. Die Gebiete der Nationalparks sind in drei Schutzzonen unterteilt. Die strengsten Regeln gelten in der Zone I.
Landschaftsschutzgebiete sind großflächige Gebiete mit harmonisch gestalteter Landschaft, charakteristischem Relief, bedeutendem Anteil an natürlichen Wald- und Wiesenökosystemen, reichhaltig vorhandenen Gehölzen, gegebenenfalls Denkmälern historischer Besiedlung. In der Regel werden sie in vier Schutzzonen unterteilt: diese Flächen werden unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung und Unterstützung ihrer ökologischen Funktion wirtschaftlich genutzt.
Unter einem nationalen Naturschutzgebiet versteht man ein kleinflächigeres Gebiet von außerordentlichem Wert, wo national und international einzigartige und bedeutende Ökosysteme an ein natürliches Relief mit einer typischen geologischen Struktur gebunden sind. Naturschutzgebiete sind auch kleinflächigere, wertvolle Gebiete, und ihre bedeutende Ökosysteme sind typisch für die jeweilige geographische Region.
Ein Nationales Naturdenkmal bzw. Naturdenkmal ist ein kleineres, natürliches Gebilde. Dazu zählen vor allem geologische und geomorphologische Gebilde, Mineralfundorte oder Vorkommen von wertvollen oder bedrohten Arten in Ökosystemfragmenten. Es händelt sich um Gebiete von nationaler oder internationaler ökologischer, wissenschaftlicher oder ästhetischer Bedeutung, bei deren Gestaltung neben der Natur, auch die menschliche Tätigkeit mitgewirkt hat.
Bis 2009 zählte das Natura 2000 Netzwerk in der Tschechischen Republik etwa 900 Gebiete, dies entspricht ca. 18% des Landesgebietes.
Die Agentur für Natur- und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik (Agentura ochrany přírody a krajiny České republiky -AOPK ČR) wurde vom Umweltministerium gegründet, um die Natur und Landschaft der ganzen Nation zu schützen und erhalten. Die Agentur ist verantwortlich für Staatsverwaltung im Rahmen Naturschutz durch 23 regionalen Außenstellen. Zu den Kompetenzen dieser Außenstellen zählt auch die Verwaltung des Schutzgebietes ihres Zuständigkeitsterritoriums (ausgenommen Nationalparks, die von eigenen Verwaltungsbehörden verfügen).
Quelle: Agentur für Natur- und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik