Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie die Schutzgebiete gemäß NATURA 2000: insgesamt decken sie etwa ein Drittel der Landesfläche Deutschlands ab.
Sie können sich überlagern oder sind in wenigen Einzelfällen sogar deckungsgleich. Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke werden aufgrund ihrer Flächengröße auch als Großschutzgebiete bezeichnet.
Nationalparke sind großräumige Landschaften nationaler Bedeutung, die sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen solchen Zustand zu entwickeln oder entwickelt zu werden. Frei von nutzenden und lenkenden Eingriffen des Menschen soll Natur sich nach ihren eigenen Gesetzen entwickeln können. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Derzeit gibt es in Deutschland 14 Nationalparke mit einer Gesamtfläche von 1.029.496 ha.
Biosphärenreservate dienen dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften. Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen. In Deutschland gibt es derzeit 16 Biosphärenreservate (1.846.904 ha), davon 15 werden von der UNESCO gemäß den Leitlinien des internationalen Programms Mensch und Biosphäre (MAB) anerkannt.
Naturparke sind großräumige Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt stark mit der Erholungsfunktion der Landschaften für den Menschen verbunden sind. In ihnen werden umweltverträglicher Tourismus und dauerhaft umweltverträgliche Landnutzungen unterstützt. In Deutschland gibt es derzeit 104 Naturparke. Mit einer Gesamtfläche von über 9,5 Mio. ha decken die Naturparke etwa 27 % der Landesfläche Deutschlands ab.
Für die Großschutzgebiete wurde im November 2005 die Dachmarke "Nationale Naturlandschaften" durch EUROPARC Deutschland gegründet, um ihre Kooperation zu fördern und Bedeutung zu stärken.
Naturschutzgebiete dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Mit Stand 12/2009 verfügt Deutschland über 8481 Naturschutzgebiete (1.301.420 ha oder 3,6 % der Gesamtfläche Deutschlands. Landschaftsschutzgebieten obliegt die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. In der Regel handelt es sich um großflächigere Gebiete, mit geringeren Nutzungseinschränkungen, die auch eine Bedeutung für die Erholung des Menschen haben. Es gibt derzeit 7.409 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 10,2 Mio. ha, dies entspricht ca. 28,5 % des Bundesgebietes (Stand 31.12.2009).
Des Weiteren existieren noch Naturdenkmäler und Geschützte Landschaftsbestandteile. Dabei handelt es sich um punktuelle bzw. sehr kleinflächige Schutzgebiete zum Schutz von Einzelschöpfungen der Natur bzw. von Elementen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und zur Belebung und Gliederung der Landschaft.
Die Schutzgebietskategorien des BNatSchG sind die wesentlichen Grundlagen für die rechtliche Sicherung der Bestandteile der Netze Natura 2000.
Quelle: Bundesamt für Naturschutz, EUROPARC Deutschland, Nationale Naturlandschaften