Die Schutzgebiete Spaniens sind Teile des Landesgebiets, die durch Naturelemente und Ökosysteme von grosser Bedeutung, Repräsentanz, Fragilität oder besonderem Interesse charakterisiert werden; oder die speziell für den Schutz der biologischen oder geologischen Vielfalt (und der begleitenden Natur- und Kulturressources) gedacht sind.
Jede autonome Region ist für die Errichtung und Verwaltung des Schutzgebiets ihres Territoriums zuständig (Nationalparks werden von der Zentralregierung nach Vorlage der entsprechenden Autonomen Region errichtet). Das Hauptgesetz Spaniens über den Schutz des Naturerbes ist Nr. 42/2007, das die Schutzgebietskategorien des Landes auflistet:
Das Gesetz händelt auch von Schutzgebiete, die nach internationalen Abkommen gegründet werden (z.B. die UNESCO Biosphärenreservate), und von den Schutzgebieten des Natura 2000 Netzwerkes.
Das Gesetz 5/2007 definiert die Nationalparks als Naturräume mit großer ökologischer und kultureller Bedeutung, wo der menschliche Einfluss gering ist; der Schutz ihrer ökologischen, ästhetischen, kulturellen und naturwissenschaftlichen Werte verdient besondere Aufmerksamkeit und muß als Interesse der Nation betrachtet werden. Zusammen mit einem Nationalpark wird eine Randschutzzone entlang der Parkgrenze errichtet, um die Parksprinzipe in den Umkreis überzutragen und die äußere Einflüsse auf den Parksgebiet zu dämpfen.
In Spanien wurden zwei der ersten Nationalparks Europas gegründet. Im Jahr 1918 wurden nämlich die Nationalparks Montaña de Covadonga und Ordesa eingeweiht. Derzeit besteht das "Red de Parques Nacionales" (Netzwerk der Nationalparks) aus 14 Schutzgebieten und stellt ein integriertes System zu Schutz und Verwaltung der wichtigsten Gebiete des spanischen Naturerbes dar.
Ausdehnung und Anzahl der Schutzgebiete sind in den letzten Jahren stark angestiegen, d.h. auf 4 Millionen Hektar und über 700 Schutzgebiete.
Quelle: Umweltministerium, Netz der Nationalparks