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Parks, Reserven und weitere Schutzgebiete in der

Schweiz


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Die Schutzgebiete in der Schweiz
Das Grundgesetz der Schweiz (Art. 24) legt fest, das die einzelnen Kantone für die Erhaltung der Natur und den Schutz des jeweiligen Naturerbes zuständig sind.
Auch wenn zahlreiche Gebiete (ca. 1700) in den letzten 90 Jahren als Naturreserven auf nationaler oder kantonaler Ebene klassifiziert wurden, wird nur 2% des Landes angemessen geschützt, da diejenigen Reserven, die insgesamt etwa 760 Km2 decken, oft klein und abgelegen sind. In der Mehrzahl der Reserven gibt es Einschränkungen, was den Zutritt der Öffentlichkeit, das Sammeln von pflanzlichen Elementen und die Jagd betrifft. Nach UICN-Klassifikation werden die schweizerischen Schutzgebiete in zwei Haupt- Kategorien aufgeteilt:
  1. Totalreservate (UICN-Kategorie I): Es handelt sich um Gebiete, die völlig unberührt sind und sich frei entwickeln. Diese Gebiete werden zu Forschungszwecken und zur Erhaltung der natürlichen Prozesse geschützt. Der Schweizerische Nationalpark fällt in diese Kategorie. Er ist kein klassischer Nationalpark (ein Schutzgebiet zur Erhaltung der Ökosysteme und zur Freizeitnutzung), da hier viele Einschränkungen der menschlichen Aktivitäten vorliegen.
  2. Gebiete zum Schutz von Biotopen und Tier- und Pflanzenarten (UICN-Kategorie IV): Es handelt sich um kleine Reservate, in denen seltene Tier- oder Pflanzenarten leben. Deswegen benötigen sie gezielte Erhaltungsmassnahmen. Viele kleine Naturreserven gehören zu dieser Kategorie.

Andere Bezeichnungen, 1 Biosphärenreservate, 41 Wildreservate, 17 Kantonale Naturreservate, 52 Landschaftsschutzgebiete.


Quellen: Pro Natura, UNEP-WCMC, R. Gambino "I Parchi Naturali Europei", NIS 1994.