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Parks, Reserven und weitere Schutzgebiete in der

Tschechischen Republik: Südböhmische Region

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Der Gebietsschutz in der Tschechischen Republik ist in dem Natur- und Landschaftsschutzgesetz Nr. 114/1992 verankert. Das Gesetz vorstellt zwei Formen geschützter Gebiete: großflächige (Nationalparks und Landscahftsschutzgebiete) und kleinflächige Gebiete (nationales Naturschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturdenkmaler). Weiterlesen

 

 

Nationalparks

 Parco nazionale Šumava (Foresta Boema)69.000 ha

Landschaftsschutzgebiete

 Blanský les21.235 ha
 Třeboňsko70.000 ha


Das seitliche Bild stellt direkt von den schriftstellenden Verwaltungsorganen aktualisierte Inhalte vor.
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