Schutzgebietserrichtung im Vereinigten Königreich ist seit dem "National Parks and Access to the Countryside Act" (1949) möglich. Das Gesetz legt fest, daß Schutzgebiete wie folgt errichten werden können:
- Nationalparks
- Gebiete von besonderer natürlicher Schönheit (Areas of Outstanding Natural Beauty, AONB) – in England, Nordirland und Wales
- Nationale landschaftliche Gebiete (National Scenic Areas), die in Schottland den AONB entsprechen
- Nationale Naturreservate
- Gebiete von besonderem wissenschaftlichem Interesse
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Nationalparks
| | Parco nazionale Brecon Beacons | 134.680 ha |
| | Parco nazionale Pembrokeshire Coast | 62.900 ha |
| | Parco nazionale Snowdonia | 213.157 ha |
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