Die typische geografische Herkunftsbezeichnung «Veneto», ist den Mosten und Weinen vorbehalten, die den in der Produktspezifikation genannten Anforderungen entsprechen.
Die typische geografische Herkunftsbezeichnung «Veneto» ist folgenden Weinen vorbehalten:
Weiß-, Rot- und Roséweine mit der typischen geografischen Herkunftsbezeichnung «Veneto» müssen aus Trauben hergestellt werden, die aus Weinbergen mit einer oder mehreren Rebsorten vom gleichen Weinbaubetrieb stammen, deren Anbau für die Provinzen Belluno, Padua, Rovigo, Treviso, Venedig, Verona, Vicenza, in der Region Venetien zugelassen ist, gemäß des nationalen Registers der Rebsorten, das genehmigt wurde mit Ministerialerlass 7. Mai 2004 (GU n. 242 vom 14 Oktober 2004) und späteren Aktualisierungen gemäß Anlage 1 der Produktspezifikation.