Schutzgebiete in Äquatorialguinea
Die Reserven, die vor der Unabhängigkeit gegründet wurden, wurden damals wahrscheinlich über Ministerialerlässe errichtet, da Äquatorialguinea bis 1960 eine spanische Kolonie gewesen ist.
Von der Unabhängigkeit bis zum Jahr 1988 wurde das System der Nationalparks und Reserven, die von der spanischen Verwaltung gegründet worden waren (Rio Ekuka, Monte Raices und Monte Alen) offiziell nicht anerkannt.
Mit der Verodnung vom 31. Dezember 1988 (Nr. 8/1988) kündigte der Präsident einige Gesetze über Fauna, Schutzgebiete und Jagd an.
So war der gesetzliche Rahmen für die Gründung von Schutzgebieten geschaffen.
Die Gesetze über die Nationalparks (Parques Nacionales), wissenschaftliche Reserven (Reservas Scientificas), Wildschutzgebiete (Refugios de Fauna) und Faunagebiete (Santuarios de Vida Silvestre) entstammen dem Gesetz Nr. 8/1988 vom 31. Dezember 1988 über Fauna, Jagd und Schutzgebiete (Ley Num. 8/1988 reguladora de la Fauna Silvestre, Caza y Areas Protegidas).
Mit dem Gesetz Nr. 6/1990 vom 22. August wurde das Comite Nacional de Protección del Medio Ambiente innerhalb des Ministeriums für Landwirtschaft, Vieh, Fischerei und Wälder gegründet. Dieses Komitee ist für den Schutz der natürlichen Ressourcen zuständig.
Quellen: World Database on Protected Areas, UNEP-WCMC
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