(La Maddalena, 11 Apr 18) Von der Parkbehörde ist die Interessenbekundung veröffentlicht worden, die sich an alle Wirtschaftsteilnehmer des Tourismussektors richtet, die an einer Vereinbarung interessiert, die die Aufnahme in das Gebiet des Nationalparks genehmigt. Die Genehmigungen werden (mit Ausnahme für einige Nutzerkategorien) gegen Zahlung eines Entgelts erteilt: um eine vorherige Erlangung der Genehmigungen zu begünstigen, schließt die Parkbehörde mit den Interessenten entsprechende Vereinbarungen ab, die ein dichtes Netz von Genehmigungs- und Informationpunkten auf dem Gebiet gewährleisten.
Daher werden die Betreiber: Verbände, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder andere Einrichtungen, die kulturelle, touristische und produktive Aktivitäten betreiben, gebeten, den Abschluß des Konventionsvertrages zu beantragen. Der Betreiber wird befugt sein, in der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober die Eintrittskartenverkaufsstelle im Nationalpark zu führen oder eventuelle andere Tätigkeiten auszuüben, die mit der Parkbehörde vereinbart werden. Der Park erkennt dem Betreiber für den Verkauf der Eintrittskarten einen Anteil am Erlös an. Für nähere Informationen wird auf Anlage 1 der Allgemeinen Bestimmungen Nr. 127 vom 30.03.3018 verwiesen.
Die Bewerbungen sind persönlich einzureichen oder mit der Post an folgende Adresse: Parco Nazionale dell'Arcipelago di La Maddalena - Via Giulio Cesare n. 7, 07024 La Maddalena oder mit zertifizierter elektronischer Post an lamaddalenapark@pec.it
Die Bewerbungen müssen bis spätestens 31.05.2018 um 12.00 Uhr eingereicht werden.
Alle Formule für das Verfahren können vom schwarzen Brett on-line unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
http://cloud.urbi.it/urbi/progs/urp/ur2DE001.sto?StwEvent=101&DB_NAME=n1201629&IdDelibere=873
Ablauffrist 31/05/2018